Es kann verschiedene weitere Gründe geben, die die Nutzung von Archivgut beschränken.
Beispiele sind:
- Konservatorischer Zustand: Befindet sich Archivgut in einem konservatorisch schlechten Zustand, kann es für die Benutzung gesperrt werden, um eine weitere Verschlechterung des Zustand möglichst zu verhindern. In diesem Fall wird versucht eine Benutzung über andere Repräsentationen, bspw. Digitalisate oder Mikrofilme, möglich zu machen.
- Registraturschriftgut: Befindet sich Schriftgut noch bei der aktenführenden Stelle, so handelt es sich um Registraturgut und noch nicht um Archivgut. In diesem Fall wird der Zugang durch das Informationsfreiheitsgesetz geregelt, nicht durch das Bundesarchivgesetz. Ein Antrag auf Einsicht ist daher an die für IFG-Anfragen zuständige Stelle des Auswärtigen Amts zu richten.